Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Dienstleistungsumfang

Die wolfrecruitment GmbH (im Folgenden „Wolf") bietet Personalvermittlungsdienstleistungen an, die die Bereitstellung von Kandidatenprofilen und Lebensläufen an Klienten umfassen. Diese Dienstleistungen erfolgen in Übereinstimmung mit möglicherweise im Rahmenvertrag festgelegten Bedingungen.

§2 Kandidatenvorstellung und -vermittlung

Ein Kandidat gilt als durch Wolf vorgestellt, wenn dem Klienten ausreichende Informationen zur Identifikation des Kandidaten übermittelt wurden. Ein Kandidat, der innerhalb von zwölf Monaten nach der Vorstellung eingestellt wird, gilt als durch Wolf vermittelt. Die Klienten sind verantwortlich für die Überprüfung der Eignung und Qualifikationen der vorgestellten Kandidaten.

§3 Honorarvereinbarung

Im Erfolgsfall, definiert als die Unterzeichnung eines Anstellungsvertrages mit einem von Wolf vorgestellten Kandidaten, entsteht eine Honorarverpflichtung seitens des Klienten. Der Klient hat die Wahl zwischen zwei Preismodellen:

  • AI-Talent Flex: Einmalzahlung in Höhe von 30% des Jahreszielgehalts des Kandidaten, fällig bei erfolgreicher Anstellung.
  • AI-Talent Alliance: Zahlung von 26% des Jahreszielgehalts des Kandidaten, aufgeteilt in drei Chargen:
    • Erste Charge bei Projektbeginn
    • Zweite Charge bei ersten Interviews
    • Dritte Charge bei erfolgreicher Anstellung

§4 Zahlungsbedingungen

Die Zahlungsbedingungen variieren je nach gewähltem Preismodell:

  • AI-Talent Flex: Das Honorar wird mit der Unterzeichnung des Anstellungsvertrages fällig. Die Zahlung ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu leisten.
  • AI-Talent Alliance: Die drei Chargen werden wie folgt fällig:
    • Erste Charge: Bei Projektbeginn
    • Zweite Charge: Bei Durchführung der ersten Interviews
    • Dritte Charge: Bei Unterzeichnung des Anstellungsvertrages

Jede Zahlung ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.

§5 Rückzahlungsklausel

Die Rückzahlungsklausel gilt für beide Preismodelle wie folgt:

  • Bei einem "Non-Starter" (der Kandidat tritt die Stelle nicht an):
    • Vollständige Rückerstattung des Honorars bei beiden Modellen

Bei einer Vertragsauflösung innerhalb der Probezeit gilt folgende Staffelung:

  • Bei Vertragsauflösung im 1. Monat: 80% Rückzahlung des Honorars
  • Im 2. Monat: 60% Rückzahlung des Honorars
  • Im 3. Monat: 40% Rückzahlung des Honorars
  • Im 4. Monat: 20% Rückzahlung des Honorars
  • Ab dem 5. Monat: Keine Rückzahlung

Keine Rückzahlung erfolgt, wenn die Vertragsauflösung aus betrieblichen Gründen seitens des Auftraggebers erfolgt.

§6 Vertraulichkeit und Datenschutz

Beide Parteien verpflichten sich zur strengen Vertraulichkeit bezüglich aller im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten Informationen. Der Umgang mit personenbezogenen Daten erfolgt im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

§7 Haftungsbeschränkung und Force Majeure

Wolf haftet nicht für indirekte Schäden oder entgangene Gewinne, es sei denn, diese beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten seitens Wolf. Bei höherer Gewalt, die außerhalb des Einflussbereichs von Wolf liegt, wird die Leistungspflicht bis zum Wegfall der Störung ausgesetzt.

§8 Abschlussbestimmungen

Änderungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Sollte eine Bestimmung dieser AGBs unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Für Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz von Wolf.